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Die Böhsen Onkelz und der Index – Teil 1

die endlich endende unendliche Geschichte

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Aufregende Tage liegen hinter den Fans der Böhsen Onkelz. Insgesamt drei seit 33 Jahren auf dem Index stehende Songs vom Debutalbum der Onkelz wurden nun wieder vom Index gestrichen. Das wird so manchem Menschen die Tränen in die Augen getrieben haben. Das Album verbleibt jedoch weiter auf dem Index.
Doch, was ist der Index? Wer entscheidet, was auf dem Index landet? Und warum sind gerade diese Lieder auf dem Index gelandet?  

Schwarze Liste, Zensurarchiv oder INDEX – eine von vielen Definitionen 

Googelt man das Wort „Index”, bekommt man durchaus unterschiedliche Ergebnisse.
Der hier gemeinte Index listet musikalische Stücke, sogar ganze Werke verschiedener Künstler, die in Deutschland nicht an unter 18jährige verkauft oder weitergegeben werden dürfenHierbei handelt es sich um die sogenannte Indizierung. Allgemein kann man sagen, gemeinsind damit die FSKFreigaben. Die Polizei und Staatsanwaltschaft sind für die Einhaltung dieser Regelungen zuständig. Bei Zuwiderhandlung muss der Verkäufer oder der, der die Musik weitergegeben hat, mit einer hohen Geldbuße rechnen. 

Eine Prüfung wird mittels eines Antrages, der zumeist von anderen Behörden und Ämtern, wie etwa dem Jugendamt, bei Verdacht auf jugendgefährdenden Inhalt bei der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPjM), mit Hauptsitz in Bonn, beantragt. Liegt ein entsprechender Antrag vor, wird zunächst der Urheber zur Stellungnahme gebeten und dann wird über den Antrag entschieden. Das sogenannte „Gremium”, welches dann über den Antrag entscheidet, besteht zumeist aus 12 Vorsitzenden und Beisitzern unter anderem aus den Bereichen Jugendhilfe und -arbeit, Kunst, Literatur und Vertretern des Jugendschutzgesetzes, die regelmäßig wechseln. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich. Jeder Künstler hat jedoch das Recht, seine Werke, auch vor Veröffentlichung, freiwillig einer Prüfung zu unterziehen. 

Allerdings können auch musikalische Werke komplett verboten werden. Dann handelt es sich um bundesweite Beschlagnahmung. Verstoßen Texte gegen die Menschenwürde, enthalten massive Gewaltverherrlichungen jeglicher Form, extreme Pornografie, Verherrlichung des Nationalsozialismus und Rechtsextremismus oder enthalten Passagen über Volksverhetzung nach Paragraph 131 des Strafgesetzbuches, werden sie komplett verboten. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldstrafen oder Freiheitsentzug mit bis zu einem Jahr bestraft. 

Musikindex

Insgesamt stehen in Deutschland aktuell mehr als 1.000 Lieder und Alben verschiedenster Künstler aus den unterschiedlichsten musikalischen Bereichen auf dem Musikindex. Die aktuelle Liste ist übrigens nicht öffentlich im Internet einsehbar, da man, laut Prüfstelle, nicht für ungewollte Werbung sorgen wolle. Allerdings kann man die Listen bei der Prüfstelle und verschiedenen Behörden einsehen. 

Künstler, deren Werke auf dem Index gelandet sind, können natürlich juristisch dagegen vorgehen. Ein Erfolg ist jedoch keineswegs garantiert. Allerdings können die Künstler nach einer Indizierung bei der entsprechenden Bundesprüfstelle einen Antrag auf Neubewertung einreichen. Das geht aber erst nach 10 Jahren. Nach 25 Jahren erlischt eine Indizierung automatisch, oder wird ggf. erneut geprüft.

Hier geht es zu Teil 2

Die Böhsen Onkelz und der Index – Teil 2

Redaktionell verantwortlich für diesen Artikel:

Julia, für immer 30,5 Jahre alt, aus Kassel. 2018 aus Liebe zur Musik und der Lust zum Schreiben zu VRR gekommen, um ihre überschüssige Energie und Kreativität und schlagfertige Ausdrucksweise auf Papier zu bringen. Nachdem sie einmal versehentlich zur Kamera griff, legt sie diese kaum noch aus der Hand. Sie und ihre Nikon trotzen Wind & Wetter, um das perfekte Bild einzufangen.

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